AGB Hundepension

AGB der Hundepension Malta


1.1 Zwischen dem / der  Hundehalter/in und den Inhabern Karin und Jürgen Wähling der Hundepension Malta wird ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages.

Mit dem Tag der Unterbringung des Hundes in der Hundepension Malta erkennt der Hundebesitzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension Malta an - auch ohne diese unterschrieben zu haben.


Die Inhaber der Hundepension weisen jede/n Hundehalter/in bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses werden. Die AGB ist auf der Homepage www.hundepensionmalta.de zu lesen und wird bei Neuaufnahme dem/der Hundebesitzer/in ausgehändigt.


Jede/r Hundehalter/in, der/die sein Tier in die Verwahrung der Pension gibt, versichert, ihn zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Mit der Unterschrift erklärt sich der/die  Hundehalter/in mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


1.2 Die Hundepension gewähreistet jedem in Pension gegebenen Hund während seines Aufenthaltes auf dem umzäunten Privatgelände der Inhaber Freilauf zu verschaffen sowie persönliche Betreuung.


1.3 Der/die Hundehalter/in wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem/ihrem  Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund "Eingewöhnungsprobleme" zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Der/die  Hundehalter/in ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort bekannt ist, so dass die Hundepension den/die Hundehalter/in auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen und informieren kann.


1.4 Der/die Hundehalter/in wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und / oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert.

Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

Auffällige Hunde können von der Betreuung ausgeschlossen werden.


1.5 Der/die Hundehalter/in wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, das sein/ihr Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Er / Sie erklärt, dass sein/ihr Hund haftpflichtversichert ist.

Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der/die Hundebesitzer/in voll für entstandenen Schaden am Menschen und Tier.

Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.


1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht unter 1.5 genannten Fälle erfasst.


Tierarztkosten / Tierheim


2.0 Der /die Hundehalter/in erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines/ihres Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch der/dem Hundehalter/in übernommen.


2.1 Der /die Hundehalter/in versichert, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat:

Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, (Virushusten), sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.

Hier ist als Nachweis der Impfausweis vorzulegen!


Ein Verdacht auf Erkrankungen ist der Hundepension mitzuteilen.

Sollte dies nicht der Fall sein, so ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten.


Falls ein Hund während des Betreuungsaufenthaltes erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für andere Hunde darstellt, ist eine Quarantäneunterbringung erforderlich.

Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.


2.2 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch die/den Hundehalter/in abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist vorab zwingend eine Information und Rücksprache mit der Pension zu erfolgen. Der Pension bleibt es vorbehalten bei Nichteinhaltung des festgelegten Termins einen Pensionsaufschlag von 20,- € täglich zu berechnen.


2.3 Der/dem Hundehalter/in ist bekannt, dass läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden nur nach Absprache aufgenommen werden können.

Sollte der/die Hundehalter/in eine läufige Hündin in Pension geben, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des/der Hundehalter/in.

Wird eine Hündin während des Aufenthaltes läufig, werden pro Tag 10,- € Aufwandsentschädigung berechnet.


Pensionspreise


3.0 Der/die Hundehalter/in verpflichtet sich, pro Pensionstag 22,- € zu bezahlen, an Wochenend- und Feiertagen 25,- € pro Tag.

Sollte mehr als ein Hund in Pension gegeben werden, beträgt der Satz pro Hund und Tag eine individuelle Absprache.


Der Tag, an dem der Hund gebracht wird ( Bringetag), zählt in voller Höhe als Pensionstag. Der Abholtag zählt ebenso als vollständiger Pensionstag.


3.1 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus, bei Abholung des Hundes oder per Rechnung, entrichtet.


Öffnungszeiten


3.2 Die Hundepension hat ganzjährig geöffnet, wobei Hunde nur nach Terminabsprache in die Pension untergebracht werden können.


3.3 Unsere Geschäftszeiten sind wie folgt: Montag- Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

           Samstag:                8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

           Sonntag:                8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr             

                                                                                                                       

Haftung


4.0 Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt.

Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.




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